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Familie kann Anspruch nicht geltend machen

09.11.2013Familie kann Anspruch nicht geltend machen

Artikel Familie kann Anspruch nicht geltend machen
Rhein-Zeitung vom 9.11.2013 lesen

Die im Gefolge der Reichspogromnacht 1938 einsetzende systematische Verfolgung und Ermordung jüdischer Familien zeigt noch Wirkung bis heute, auch in juristischer Hinsicht.

Das wird am Beispiel der Familie des Metzger­meisters Gustav Roos aus Heimbach-Weis deutlich. Auf der Rechtsgrundlage der heutigen einschlägigen Gesetze bestellte die Stadtverwaltung ein Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers zweier kleiner Parzellen in der Heimbach-Weiser Engersgaustraße. Der als Eigentümer im Grundbuch eingetragene Metzgermeister Gustav Roos starb 1935. Seine gesamte Familie wurde Opfer der Nazis. Es ist daher davon auszugehen, dass es keine Nachkommen mehr gibt, die ihre Ansprüche auf die Grundstücke geltend machen könnten. Rolf Wüst vom Deutsch-Israelischen Freundeskreis kommentierte den Vorgang, der als solcher nicht in Frage zu stellen sei, mit den Worten: „Das sind Fakten, die auf den Tisch gehören.“

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